Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Tagesmütter und Interessenten

Wie werde ich Tagespflegeperson?

Erste Informationen über die Tätigkeit, die Vorraussetzungen, über die Qualifizierung und die Leistungen der Koordinierungsstelle erhalten Sie bei der Fachstelle für Kindertagespflege. Rufen Sie uns an und vereinbaren sie einen Termin.

Brauche ich eine Pflegeerlaubnis?

In der Regel ja:  § 43 SGB VIII besagt, dass wer Kinder länger als 3 Monate gegen Entgelt betreut, einer Erlaubnis bedarf. Ausnahmen bestehen nur bei engen verwandtschaftlichen Beziehungen. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern. Sie ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Wer also ohne Pflegeerlaubnis Kinder in Tagespflege betreut, arbeitet illegal.

Was versteht man unter "Überprüfung der Geeignetheit"?

Laut § 23 SGB VIII sind Personen geeignet, die sich durch ihre
• Persönlichkeit
• Sachkompetenz
• Kooperationsbereitschaft
• Kenntnisse in der Kindertagespflege
• Bereitschaft zur Qualifizierung
auszeichnen.
Auch sollten kindgerechte Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Zur Klärung dieser Punkte wird die Fachstelle einen Gesprächstermin im Rahmen eines Hausbesuchs mit Ihnen vereinbaren.

Kooperationspartner:

Koordinierungsstelle für Tageseltern im Frauenbegegnungszentrum e.V., Sigmaringen

Beate Keller und Marlies Hanschke Tel. 0 75 71 / 68 11 63

Die Koordinierungsstelle ist die Anlaufstelle für Eltern, die ihre Kinder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen wollen.

Hier erhalten Tagesmütter zudem
• Qualifizierungskurse
• weitere Beratung
• zusätzliche Informationen
• Vermittlung
• Begleitung

Weitere Informationen:

Der Gesetzgeber hat den Schutz des Kindes und die Förderung der Entwicklung des jungen Menschen bei der Neuregelung im Blick gehabt.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antrag auf Pflegeerlaubnis, benötigen wir weitere Unterlagen:
Dem Antrag sind beizufügen:

• tabellarischer Lebenslauf
• Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe am Kind"  *
• Bescheinigung des Hausarztes über die Gesundheit (aller Personen über 18 Jahre im Haushalt)
• Kopien von Schulabschlüssen
• Kopie vom Berufsabschluss
• Kopie über bestehende Unfallversicherung
• Lichtbild/Foto
• polizeiliches Führungszeugnis (aller Personen über 18 Jahre im Haushalt)

 * diese Bescheinigungen können nachgereicht werden

Hinweise

Ihr Ansprechpartner ist die Fachstelle für Kindertagespflege im Fachbereich Jugend

Ingrid Höfer
Landratsamt - Hauptgebäude
Fachbereich Jugend
Leopoldstr. 4

Tel.: 07571 / 102-4258
Fax: 0757 1/ 102-4299
E-Mail: ingrid.hoefer@lrasig.de

Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags- und Abendtermine nach Vereinbarung

 

Rechtsgrundlage

§ 23 SGB VIII

§ 43 SGB VIII

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen. Stand: 18.02.2010