Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Heimaufsichtsbehörde im Landkreis Sigmaringen

Vorrangige Aufgabe der Heimaufsicht ist es die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Weiterhin ist die Heimaufsicht für die Beratung und Überwachung aller Altenpflegeheime und der Heime für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen im Landkreis zuständig.
Dazu finden regelmäßig unangekündigte Überprüfungen in den Heimen statt.
Gesetzliche Grundlagen für die Tätigkeit der Heimaufsicht sind:

  1. das Landesheimgesetz für Baden-Württemberg (LHeimG)

  2. die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO),

  3. die Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) und

  4. die Landesheimpersonalverordnung (LHeimPersVO).

Für die Bewohner und deren Angehörige, für die Bewohnervertreter (Heimbeirat, Fürsprechergremium und Heimfürsprecher) sowie für die Träger der Heime ist die Heimaufsichtsbehörde Ansprechpartner.
Bereits bei der Planung von neuen Heimen sowie bei Sanierungsmaßnahmen wirkt die Heimaufsicht mit.

 

Ausführliche Informationen können Sie über den Link zum Ministerium für Arbeit und Soziales erhalten.

 

Sitz der Heimaufsicht:

Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Gesundheit
Hohenzollernstraße 12
72488 Sigmaringen

Ansprechpartner:

Brigitte Oßwald

Tel.      07571/102-6418

Fax      07571/102-6499

Mail      brigitte.osswald@lrasig.de

Christine Pfeifer

Tel.      07571/102-6424

Fax      07571/102-6498

Mail     christine.pfeifer@lrasig.de

Kay-Florian Hauswurz

Tel. 07571/102-6405

Fax 07571/102-6499

Kay-Florian.Hauswurz@lrasig.de

Karin Arends

Pflegefachkraft der Heimaufsicht

Tel.      07571/102-6404

Fax      07571/102-6499

Mail    karin.arends@lrasig.de

 

Termine bitten wir vorab telefonisch zu vereinbaren.

Pflegestützpunkt Landkreis Sigmaringen, Hauptstr. 116, 88512 Mengen,
Telefon 07572/71373-68  claudia.krall@lrasig.de

Telefon 07572/71373-72 elisabeth.woelke-braendlin@lrasig.de

 

 

 

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine Angaben

Verfahrensablauf

keine Angaben

Fristen

keine Angaben

Erforderliche Unterlagen

keine Angaben

Kosten

keine Angaben

Hinweise

keine Angaben

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen. Stand 27.06.2011