Hier finden Sie immer ein offenes Ohr. Und eine offene Tür.

Ihr Rathaus-Team arbeitet jeden Tag daran, Krauchenwies zu dem zu machen, was es ist: eine lebens- und liebenswerte Gemeinde. Dabei sind wir erst dann zufrieden, wenn unsere Bürger es auch sind. Deshalb sind wir auch jederzeit für Sie und alle Ihre Anliegen und Angelegenheiten da.Mit kompetenter Beratung, mit Informationen zu allen Lebenslagen, mit einem offenen Ohr für Ihre Wünsche und Sorgen. Und mit viel Freude an dem, was wir tun.

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Beschreibung

Datenschutz
Datenschutz ist ein Grundrecht. Dieses zu sichern, ist Aufgabe des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Der Landesbeauftragte geht entsprechenden Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Behörden oder Unternehmen in Baden-Württemberg nach.

Die Zuständigkeit des Landesbeauftragten erstreckt sich indes nicht auf kirchliche Stellen oder den Rundfunk, die eigene Datenschutzbeauftragte haben.

Im öffentlichen Bereich kontrolliert er, ob die Behörden (z.B. Polizeidienststellen, Finanzämter, Bürgermeisterämter usw.) und sonstigen öffentlichen Stellen (z.B. städtische Krankenhäuser) in Baden-Württemberg die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes und andere Datenschutzregelungen (z.B. das Sozialgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Arztgeheimnis) einhalten. Er berät die Landesregierung, die Ministerien sowie die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Landesbeauftragte ist seit dem 1. April 2011 auch Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich. In dieser Funktion kontrolliert er, ob die in Baden-Württemberg ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (z.B. Unternehmen oder Verein) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz einhalten. Er berät und unterstützt auch die nicht-öffentlichen Stellen im Land und deren betriebliche Datenschutzbeauftragte in Datenschutzfragen.

Informationsfreiheit
Der Landesbeauftragte berät Sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz.

Hausanschrift

Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
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Kontakt

Telefon (07 11) 61 55 41-0
Fax (07 11) 61 55 41-15

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