Hier finden Sie immer ein offenes Ohr. Und eine offene Tür.

Ihr Rathaus-Team arbeitet jeden Tag daran, Krauchenwies zu dem zu machen, was es ist: eine lebens- und liebenswerte Gemeinde. Dabei sind wir erst dann zufrieden, wenn unsere Bürger es auch sind. Deshalb sind wir auch jederzeit für Sie und alle Ihre Anliegen und Angelegenheiten da.Mit kompetenter Beratung, mit Informationen zu allen Lebenslagen, mit einem offenen Ohr für Ihre Wünsche und Sorgen. Und mit viel Freude an dem, was wir tun.

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Grundbucheinsichtsstelle Krauchenwies

Beschreibung

Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotariaten bzw. bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.

Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von

  • Eigentumsumschreibungen
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • Vormerkungen
  • usw.

sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.

Besucheranschrift

Hausener Straße 1
72505 Krauchenwies
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (0 75 76) 972-0
Fax (0 75 76) 972-70

Formulare und Onlinedienste