Lebenslagen

ÖPNV im Landkreis Sigmaringen

Der Landkreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz Aufgabenträger für den öffentlichen Personenverkehr. Der ÖPNV soll im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrsystems als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. Er soll dazu beitragen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet wird.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen. Stand: 02.02.2010