ÖPNV im Landkreis Sigmaringen
Der Landkreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz Aufgabenträger für den öffentlichen Personenverkehr. Der ÖPNV soll im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrsystems als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. Er soll dazu beitragen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet wird.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen. Stand: 02.02.2010