Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Schülerbeförderung im Landkreis Sigmaringen

Schülerbeförderung und Kostenerstattung


Schulkinder, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind meist darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen. Damit Schüler und ihre Eltern nicht für die gesamten Kosten aufkommen müssen, erhalten sie vom Landkreis einen Zuschuss zu den Kosten. Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:

Eigenanteile


Kinder der Schulkindergärten sowie Schüler der Grundschulförderklassen, Grundschulen, Sonderschulen, Förder- und Gemeinschaftsschulen (jeweils bis Kl. 4) werden kostenlos bzw. ohne Zahlung eines Eigenanteils befördert.

Alle übrigen Schüler bezahlen als monatlichen Eigenanteil den Fahrpreis einer Schülermonatskarte der 1. Preisstufe/Wabe des Verkehrsverbundes naldo (Stand: 01/2019: 44,10 € - jährliche Anpassung entsprechend den Tarifpreissteigerungen des naldo).

Besucht ein Schüler die nicht nächstgelegene, sondern weiter entfernt liegende Schule so erhöhen sich die obigen Eigenanteile um die damit verbundenen Mehrkosten bis maximal 35,-- € (Vergleichsberechnung der Fahrpreise nächstgelegene/weiter entfernt liegenden Schule). Hiervon ausgenommen sind Schüler, für die ein Schulbezirk festgelegt ist (z. B. Grundschule).

Befreiung bei 3. Kind


Die Eigenanteile sind gleichzeitig nur für höchstens 2 Kinder einer Familie zu tragen und zwar für die beiden Kinder mit dem höchsten Eigenanteil. Auf Antrag entfällt für das dritte bzw. für jedes weitere Kind die Bezahlung des Eigenanteils.

Übernahme der Eigenanteile im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes:
Beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und Kindergeldzuschlag werden die Eigenanteile im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen. Der hierfür erforderliche Antrag ist zu Beginn des Schuljahres zu stellen und wird vom Schulsekretariat ausgegeben.

Bestellung von Schülermonatskarten


Bei der Einschulung erhält jede Schülerin und jeder Schüler einen Bestellschein für die Ausstellung von Schülermonatskarten. Dieser wird ausgefüllt wieder im Sekretariat abgegeben, bei dem der Schüler dann auch seine Schülermonatskarten erhält. Der entsprechende Eigenanteil wird jeweils zum 10. d.M. vom Konto abgebucht.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten sind in der Schülerbeförderungskostensatzung (SBKS) des Landkreises Sigmaringen regelt. Darunter fallen bspw. die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule (§ 3 SBKS)

Verfahrensablauf

Vollzeitschüler bestellen die Schülermonatskarten online über das Schülerlistenverfahren. Die Ausgabe erfolgt im Schulsekretariat.

Für Teilzeitschüler können die einzelnen Fahrscheine der jeweiligen Schultage über einen Einzelantrag mit dem Landratsamt abgerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Einzelantrag des Schülers

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen. Stand: 01.10.2012