Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Bildungspaket

Das neue Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Wer erhält Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket?

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Personen für ihre Kinder:

 

  1. welche bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt worden sind

 

  1. für die Kindergeldzuschlag bezogen wird

 

  1. für die Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch – SGB XII bezogen werden

 

  1. für die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch – SGB II (sog. Hartz IV) bezogen werden

 

Wo kann ich diese Leistungen beantragen?

 

Wenn ich zum Personenkreis 1. – 3. gehöre:

 

Landratsamt Sigmaringen

Leopoldstr. 4

72488 Sigmaringen

 

Ansprechpartner:       Frau Diedrich             07571-102-4130

                                   Frau Hugger               07571-102-4101

                                   Frau Wehner              07571-102-4144

 

Antragsvordrucke für Anträge beim Landratsamt Sigmaringen:

 

Antrag auf Leistungen / Merkblatt

 

Bestätigung der Schule

 

 

Wenn ich zum Personenkreis 4. gehöre:

 

Jobcenter Landkreis Sigmaringen

Fidelis-Graf-Str. 2

72488 Sigmaringen

 

 

Es ist derzeit beabsichtigt, die Frist für die Antragstellung, damit Leistungen rückwirkend gewährt zum 01.01.2011 werden können, bis zum 30.06.2011 zu verlängern.

Welche Leistungen gibt es für mein Kind?

 

v      Eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

v      Mehrtägige Klassenfahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

v      persönlicher Schulbedarf (früher Schulbedarfspaket)

Der Schulbedarf umfasst Schulmaterialien, z. B. Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug, Material zum Schreiben, Rechnen, Malen oder Basteln. 70 Euro werden am 1. August und 30 Euro am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt.

 

v      Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler

Sie erhalten den Zuschuss, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück, welche nicht vollständig von Dritten (z. B. vom Land, Landkreis oder der Gemeinde) übernommen oder erlassen werden.

 

v      Angemessene Lernförderung (Nachhilfe), für Schüler, bei denen nachweislich Bedarf besteht

 

v      Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertageseinrichtungen und Hort

 

v      Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Sie können auch Unterstützung für Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten Ihres Kindes erhalten. Beispielsweise werden für Musikschulunterricht, die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder für die Teilnahme an Freizeiten für jedes Kind maximal 10 Euro pro Monat übernommen. Auch die Kleinsten haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Väter und Mütter können z. B. Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern besuchen.

 

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen.

Stand:26.05.2011