Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Hygienische Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen

Trinkwasserversorgungsanlagen
Die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen, dazu zählen auch die Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen) ist in der Trinkwasserverordnung (Trinkw V2001) geregelt.
Die Überwachung, umfasst die hygienischtechnischen Verhältnisse sowie die chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen. Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen richtet sich nach der Menge des in einem Versorgungsgebiet abgegebenen Wassers pro m³/Tag.

Den genauen Gesetzestext der Trinkwasserverordnung können Sie hier entnehmen.

Meldepflicht für Regenwassernutzung innerhalb des Hauses

Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung zum 01.01.2003 müssen gemäß § 13 III TrinkwV 2001 regen - und Grauwassernutzungsanlagen, die eine direkte Verbindung mit dem Haushalt vorweisen (z.B. Toilettenspülung) beim Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Gesundheit - angemeldet werden. Dies gilt für neue sowie für bereits bestehende Anlagen.

Die Anlagen müssen den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen. Für den Betreiber einer solchen Anlage bedeutet dies:

  1. Es dürfen keine Direktverbindungen mit den Trinkwasserzuleitungen bestehen.
  2. Die Leitungen müssen farblich gekennzeichnet werden.
  3. Es ist die Aufschrift "Betriebswasser" oder "Regenwasser" oder "kein Trinkwasser" anzubringen

Für den Einbau empfiehlt der Fachbereich Gesundheit deshalb dringend eine Fachfirma mit Wartungsvertrag zu beauftragen.

Inder Trinkwasserverordnung ist weiterhin gefordert, dass in jedem haushalt ein Anschluss zum waschen der Wäsche mit Trinkwasserqualität vorhanden sein muss. der Fachbereich Gesundheit kann die Brauchwasseranlagen in seine Überwachung mit einbeziehen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Anmeldepflicht besteht. Wird die Anmeldung unterlassen, so stellt dies den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 25 Trinkwasserverordnung da.

Das Formular zur Anmeldung von Regen - und Grauwassernutzungsanlagen können Sie direkt unter der Telefonnummer 0 75 71 - 102- 6412 oder 6416 beim Fachbereich Gesundheit anfordern.

Ihre Ansprechpartner:

Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Gesundheit
Alte Krauchenwieserstr. 8
72488 Sigmaringen

Winfried Sautter
Tel:: 0 75 71-102-6412
Fax: 0 75 71-102-6499
E-Mail: Winfried.Sautter@LRASIG.de

Christian Schuh
Tel:: 0 75 71-102-6416
Fax: 0 75 71-102-6499
E-Mail: Christian.Schuh@LRASIG.de

Zuständige Stelle

Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Gesundheit
Alte Krauchenwieserstr. 8
72488 Sigmaringen

Ihre Ansprechpartner:

Winfried Sautter
Tel:: 0 75 71-102-6412
Fax: 0 75 71-102-6499
E-Mail: Winfried.Sautter@LRASIG.de

Christian Schuh
Tel:: 0 75 71-102-6416
Fax: 0 75 71-102-6499
E-Mail: Christian.Schuh@LRASIG.de

Leistungsdetails

Rechtsgrundlage

Trinkwasserversorgung 2001
Infektionsschutzgesetz

Freigabevermerk

Freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Gesundheit.Stand 30.06.2011